Informationen für Neueinsteiger und Mitglieder

Bienenzuchtverein Trier e. V.  

Anschrift: Secundinierstr. 46, 54298 Igel

Information zum Verein (Stand 31. Januar 2022):

1.   Der Bienenzuchtverein Trier (BZV) ist mit der größte im ganzen Rheinland.

2.    1856 wurde er gegründet und hat zurzeit über 170 Mitglieder.

3.    Der Vorstand besteht aus dem:

  • Vorsitzende Anne Hilker, 54298 Igel
  • Schriftführer Matthias Rettig, 54296 Trier
  • Rechnungsführerin  Sarah Onischschenko, 54290 Trier

4.   Der erweiterte Vorstand besteht aus dem:

  • 2. Vorsitzenden  Gerhard Diendorf, 54413 Bescheid
  • 2. Schriftführerin Inge Lex- Götte, 54340 Köwerich
  • 2. Rechnungsführer Kurt Müller, 54294 Trier

       Beisitzer:                            

  • Gesundheit: Matthias Metzdorf, 54311 Trierweiler
  • Zucht: Winfried Scherf, 54429 Heddert
  • Honig:  Christian Schieffer, 54316 Pluwig

5 .   Ehrenmitglieder des Vereins sind:   

  • Karl-Heinz Burscheid, Mertesdorf
  • Robert Weber, Trier

6 .   Mit den Vereinen Konz, Saarburg und Hermeskeil sind wir zusammengeschlossen im Kreisimkerverband Trier- Saarburg (KIV). Der Kreisvorsitzende ist Werner Scherf, Hinzenburg. 2. Vorsitzender ist Hermann- Josef Bach, Geisfeld.

7.   Übergeordnet ist der Imkerverband Rheinland e. V. (IVR). Die Geschäftsstelle befindet sich in 56727 Mayen, Im Bannen 28-54, Tel. 02561/72666.( www.imkerverbandrheinland.de). Vorsitzender des IVR ist:  Dirk Franciszak.

Auf der Homepage der IVR finden Sie unter Termine/Veranstaltungeneine Vielzahl von Anfängerlehrgängen sowie die sonstigen Schulungsveranstaltungen, die im Verbandsgebiet des IVR durchgeführt werden.

In der gleichen Liegenschaft ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Fachzentrum Bienen und Imkerei (FBI) untergebracht. 

Mit der Leitung des Fachzentrums ist beauftragt: Dr. Christoph Otten Tel. 02651/96050  ( www.bienenkunde.rlp.de)

Im  FBI werden das ganze Jahr über Lehrgänge  -auch für  Anfänger- angeboten. Themen und Termine sind unter obiger Internetadresse bekannt gegeben.

Ebenfalls bietet das FBI den wöchentlichen kostenlosen Infobrief „Bienen @ Imkerei“ an. Auch dieser kann über die angegebene Internetadresse sowohl als E-Mail oder Fax angefordert werden.

8.   Aus 19 Imker- oder Landesverbänden besteht der Deutsche Imkerbund (DIB) mit Sitz in 53343 Wachtberg bei Bonn. Der Präsident ist  Thorsten Ellmann  Tel. 0228/932920. (www.deutscherimkerbund.de).

9.   Monatliche Versammlungen des BZV Trier (ausgenommen Ferienzeit, Dezember und ungünstige Termine) sind an jedem 2. Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr. Für aktuelles Programm und Veranstaltungsorte.

Informationen zur den Monatsversammlungen stehen (ohne Gewähr) im Fachorgan „ bienen & natur“ (siehe  Nr. 12 dieser Info).

10.  In den Versammlungen kann man  mit den anwesenden Imkern Erfahrungen austauschen und notwendige Informationen erfragen. Des Weiteren werden hier die aktuellsten Informationen rund um die Bienenhaltung bekannt gegeben. Der BZV Trier gestaltet seine Versammlungen vornehmlich als Schulungsveranstaltungen mit den unterschiedlichsten Themen zur Imkerei.

Die Vorträge zur Imkerinformation und -schulung beginnen um 20.00 Uhr. Ende der Versammlung ist ca. 21.30 Uhr.

11. Alle 2 Jahre wird eine Mitgliederversammlung abgehalten und alle 4 Jahre erfolgt eine Vorstandswahl.  Die  nächste Vorstandswahl ist im Januar 2024.

12. Der Bezug einer Fachzeitschrift ist für jeden Imker vorteilhaft. In unserem Verbandsgebiet wird die monatlich erscheinende Zeitschrift           

 „bienen & natur“, die auch das Fach- und Mitteilungsorgan des DIB und u.a. auch des IVR ist, am häufigsten bezogen. In der Zeitschrift   stehen Beiträge aus Praxis, Wissenschaft und den Imkerverbänden. Im Anzeigenteil findet man die  Adressen  von einer großen Anzahl von Fachhändlern für Imkereibedarf. Auch bieten in diesem Forum private Personen die unterschiedlichsten Imkereiartikel und Bienenprodukte feil. 

13. Der aktuelle Jahres-Beitrag für Vollmitglieder des BZV Trier mit 0-25 Bienenvölker beträgt 35,28 € zuzüglich 1,76 € je Bienenvolk.

Für Jungimker mit 0- 9 Bienenvölker (unter 25 Jahre und ohne eigenes Einkommen) beträgt der aktuelle Beitrag 22,00 € zuzüglich 1,76 € je Bienenvolk; bei mehr als 9 Völker gelten die Bedingungen der Vollmitgliedschaft.

Es gilt die am 10. März 2022 in der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung – download Beitragsordnung vom 10. März 2022

Jeder Imker und jede Imkerin ist verpflichtet, den Beginn der Bienenhaltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen (§ 1a der Bienenseuchenverordnung). Dies kann zum Beispiel das Kreisveterinäramt sein. Dies ermöglicht eine entsprechende Überwachung der Bienenhaltung und eine Alarmierung der Bienenhalter beim Ausbruch einer Seuche im Bezirk. Der Dauerstand ist der ständige Aufstellungsort der Bienenvölker. Eine Änderung des Standortes oder der Anzahl der Bienenvölker ist ebenfalls anzuzeigen. Für jeden Standort ist eine eigene Anzeige zu machen.

Des Weiteren sind grundsätzlich alle Eigentümer von in Rheinland-Pfalz gehaltenen Bienenvölkern meldepflichtig zur Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, Burgenlandstr. 7 in 55543 Bad Kreuznach (Telefon: 0671 7931212 – Internet https://www.tierseuchenkasse-rlp.de). Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Völkerzahl die Bienen gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung in Rheinland-Pfalz von mindestens einem Bienenstock. Die Rechtsgrundlagen zur Meldepflicht beruht auf § 20 Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 12 Abs. 1 und 4 Landestierseuchengesetz sowie der jeweilig gültigen Beitragssatzung.

Imkereien mit mehr als 25 Bienenvölkern müssen zudem in der Landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaft angemeldet sein.        

Benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis für Ihre Bienen (gesetzlich gefordert bei geplanten Wanderung, Verkauf von Völkern oder Königinnen außerhalb der Kreisgrenzen, Nutzung von Belegstellen) beachten Sie bitte:

Bisher haben die Bienensachverständigen (BSV) die Untersuchungen für die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/Frühsommer eines jeden Jahres angeboten. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Veterinäramt – kann die Untersuchung der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines jeden Jahres stattfinden. Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bescheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat. Siehe auch https://kiv-trier-saarburg.de/ Die Kontaktdaten der Bienensachverständigen finden Sie auf der Webseite der des Kreisimkerverbands Trier-Saarburg.

Neben den Beitragsanteilen  für den DIB, den IVR und den BZV Trier beinhaltet der Jahresbeitrag auch die Beiträge zur Imkerglobalversicherung (Sach- und Haftpflichtversicherung), zur Unfall- und zur Rechtsschutzversicherung.

Für Bienenhäuser, sowie für Freistände, Wanderwagen, Inventar der Imkerei, Vorräte der Imkerei, Bienenvölker, Ableger, besetzte Beuten, Futter in der Beute und die Honigernte besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Ergänzungsversicherung abzuschließen. Nähere Auskünfte zu den imkerlichen Versicherungen erteilt der Vorsitzende des BZV Trier.

14. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht für alle Imker und Imkerinnen, eine Varroabehandlung durchzuführen. Unterschiedliche Gesetze sind in Deutschland hinsichtlich der Bekämpfung der Varroamilbe (Varroa destructor) zu beachten. Dies betrifft die Pflicht zur Behandlung an sich, die in der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) verankert ist. Eine Nachweisverordnung begründet die Dokumentationspflicht für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel und beschreibt im Detail die Art der Aufzeichnungen. Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt, welche Arzneimittel und welche Verfahren der Anwendung für Bienen zugelassen sind.

15. Für die Vermarktung des eigenen Honigs im Einheitsglas des Deutschen Imkerbundes ist die Benutzungdes Gewährstreifens zwingend erforderlich. Dieser ist aber nur erhältlich, wenn der Imker den Nachweis erbringt, dass er an einer Honigschulung teilgenommen hat. Diese Schulungsmaßnahmen werden sowohl vom FBI (siehe Nr. 7 dieser Info) als auch sporadisch vom KIV Trier-Saarburg angeboten.